{"id":97,"date":"2025-05-24T13:55:00","date_gmt":"2025-05-24T13:55:00","guid":{"rendered":"http:\/\/ngoberuhldingen.de\/?page_id=97"},"modified":"2025-09-30T07:13:01","modified_gmt":"2025-09-30T07:13:01","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ngoberuhldingen.de\/?page_id=97","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>der Narrengesellschaft Oberuhldingen e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Aus Gr\u00fcnden der Lesbarkeit wurde durchgehend darauf verzichtet, im Text dieser Satzung zwischen m\u00e4nnlichen, weiblichen und diversen Personen zu unterscheiden. Diese Satzung richtet sich an alle gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>1 Name und Sitz<\/li>\n<li>2 Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>3 Zweck des Vereins<\/li>\n<li>4 Gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit<\/li>\n<li>5 Ehrenamtspauschale<\/li>\n<li>6 Ordnungen<\/li>\n<li>7 Erwerb der Mitgliedschaft<\/li>\n<li>8 Mitgliedschaft<\/li>\n<li>9 Beendigung der Mitgliedschaft<\/li>\n<li>10 Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li>11 Organe des Vereins<\/li>\n<li>12 Kassenpr\u00fcfung<\/li>\n<li>13 Wahlen<\/li>\n<li>14 Gruppen des Vereins<\/li>\n<li>15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>16 Schlussbestimmung<\/li>\n<\/ul>\n<p><a name=\"_Toc383203778\"><\/a>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNarrengesellschaft Oberuhldingen e.V.\u201c. Sitz des Vereins ist in 88690 Uhldingen-M\u00fchlhofen.<\/li>\n<li>Er ist mit der Registernummer VR 305-18.12.80 im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a name=\"_Toc383203779\"><\/a><strong> 2 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><a name=\"_Toc383203780\"><\/a><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 3 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><a name=\"_Toc383203781\"><\/a>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung fastn\u00e4chtlicher Kultur der Region sowie fastn\u00e4chtlicher Sitten und Br\u00e4uche aufgrund von \u00dcberlieferungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 4 Gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Lini eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<a name=\"_Toc383203782\"><\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 5 <\/strong><strong>Ehrenamtspauschale<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><a name=\"_Toc383203783\"><\/a> Die Vorstandschaft kann bei Bedarf eine Verg\u00fctung nach Ma\u00dfgabe einer Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne der \u00a73 Nr. 26a EstG beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 6 Ordnungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Erg\u00e4nzend zu dieser Satzung kann sich der Verein nachfolgende und f\u00fcr alle Mitglieder verbindliche Ordnungen geben:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Finanz- und Beitragsordnung<\/li>\n<li>Gruppenordnung<\/li>\n<li>Untergruppenordnungen<\/li>\n<li>Datenschutzordnung<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Ordnungen sind nicht abschlie\u00dfend aufgef\u00fchrt. Bei Bedarf kann die Vorstandschaft mit einer Mehrheit von mindestens 3\/4 vorhandene Ordnungen anpassen und weitere Ordnungen erlassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a name=\"_Toc383203784\"><\/a><strong> 7 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><a name=\"_Toc383203785\"><\/a><\/p>\n<ol>\n<li>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen sein.<\/li>\n<li>Die Aufnahme in den Verein erfolgt schriftlich \u00fcber die Vorstandschaft auf Empfehlung der Gruppenvertreter mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.<\/li>\n<li>Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Mitglieder durch den Verein erfolgt nur, soweit dies zur Erf\u00fcllung des Satzungszwecks erforderlich ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 8 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein hat ordentliche aktive und passive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.<\/li>\n<li>Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren k\u00f6nnen mit Einverst\u00e4ndnis der Eltern in den Verein aufgenommen werden.<\/li>\n<li>Mitglieder, die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen vom Pr\u00e4sidenten im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Vorstandschaft durch einfache Mehrheit der Anwesenden zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/li>\n<li>Jedes ordentliche Mitglied ab dem 16. Lebensjahr hat das Recht der Beteiligung an Mitgliederversammlungen, an Wahlen und Abstimmungen. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, den Verein entsprechend seiner pers\u00f6nlichen M\u00f6glichkeiten zu f\u00f6rdern und durch Mitarbeit bei Veranstaltungen sowie Teilnahme bei Umz\u00fcgen zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><a name=\"_Toc383203786\"><\/a>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 9 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Tod,<\/li>\n<li>Austritt aus dem Verein,<\/li>\n<li>Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Verletzt ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins, so kann es durch Beschluss des Vorstands (mit einer 2\/3-Mehrheit) vorl\u00e4ufig aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied rechtliches Geh\u00f6r (schriftliche oder m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferung) innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Zugang des Beschlussschreibens zu gew\u00e4hren. Der Beschluss \u00fcber den vorl\u00e4ufigen Ausschluss ist dem Betroffenen in schriftlicher Form pers\u00f6nlich oder per Zustellung mit Nachweis zuzustellen. Wird die Anh\u00f6rungsfrist von 6 Wochen vers\u00e4umt, ist der Ausschluss endg\u00fcltig. Legt das Mitglied gegen den Beschluss fristgerecht Einspruch bei dem Vorstand ein, so entscheidet \u00fcber den endg\u00fcltigen Ausschluss die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Zum Ausschluss ist eine 2\/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bis zum endg\u00fcltigen Ausschluss ruhen alle Rechte, \u00c4mter und Funktionen, die Beitragspflicht bleibt bis zur Beendigung der Mitgliedschaft durch den Ausschluss bestehen.<\/li>\n<li>Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><a name=\"_Toc383203787\"><\/a>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 10 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><a name=\"_Toc383203788\"><\/a> Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und deren F\u00e4lligkeit bestimmt die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder sind von den Beitr\u00e4gen befreit.<\/li>\n<li>Der Verein gibt sich eine Finanz- und Beitragsordnung. In dieser Vereinsordnung wird abschlie\u00dfend das Finanzwesen des Vereins, insbesondere die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Beitr\u00e4ge, das Einzugsverfahren, das Umlagewesen, die Zust\u00e4ndigkeit und die Kontrolle durch den Vorstand und die Kassenpr\u00fcfer geregelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 11 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<li>die Vorstandschaft<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Mitgliederversammlung<\/u><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.<\/p>\n<p>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\u00fcfer, Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.<\/p>\n<ol>\n<li>Im ersten Halbjahr eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/li>\n<li>Die ordentliche sowie die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung werden vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge \u00fcber die Abwahl des Vorstands, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n<li>Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/li>\n<li>Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/u><\/p>\n<ol>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Pr\u00e4sidenten, dem stellvertretenden Pr\u00e4sidenten und dem S\u00e4ckelmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.<\/li>\n<li>Der S\u00e4ckelmeister f\u00fchrt die Konten und Kassenb\u00fccher und bewahrt diese auf.<\/li>\n<li>Nur Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen Vorstandsmitglieder werden.<\/li>\n<li>Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Ein ausscheidendes Vorstandsmitglied bleibt so lange kommissarisch im Amt, bis ein Nachfolger gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n<li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Vorstandschaft<\/u><\/p>\n<p>Die Vorstandschaft besteht aus:<\/p>\n<ol>\n<li>dem Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer, er f\u00fchrt die Protokolle \u00fcber die Versammlungen und Vorstandssitzungen, erledigt den Schriftwechsel und verwahrt die Akten.<\/li>\n<li>den Beisitzern, dazu geh\u00f6ren:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>der Chronist, er verwahrt die Chroniken und f\u00fchrt genau Buch \u00fcber Ereignisse der Fasnacht, die f\u00fcr den Verein von geschichtlicher Bedeutung sind \u2013 insbesondere \u00fcber die Stra\u00dfenfasnacht.<\/li>\n<li>die Elferr\u00e4te<\/li>\n<li>der Narrenvater<\/li>\n<li>die Narrenmutter<\/li>\n<li>der Narrenpolizei<\/li>\n<li>jeweils ein Vertreter pro Gruppe<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a name=\"_Toc383203789\"><\/a><strong> 12 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><a name=\"_Toc383203790\"><\/a> Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht Mitglied der Vorstandschaft sein.<\/li>\n<li>Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 13 Wahlen<\/strong><\/p>\n<p>Wahlen m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich geheim durchgef\u00fchrt werden. Nur wenn auf Befragen alle Stimmberechtigten zustimmen, k\u00f6nnen Wahlen offen durch Handzeichen durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung von Wahlen wird durch die Mitgliederversammlung ein Wahlausschuss eingesetzt. Er besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Wahlausschuss beendet seine T\u00e4tigkeit nach Abschluss aller Wahlhandlungen. Die Mitglieder des Wahlausschusses haben als Stimmberechtigte Wahlrecht. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind w\u00e4hlbar. Wird ein Mitglied des Wahlausschusses gew\u00e4hlt, so ist es bei dieser Ausz\u00e4hlung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abwechselnd j\u00e4hrlich f\u00fcr die Dauer von drei Jahren:<\/p>\n<ul>\n<li>den Pr\u00e4sidenten<\/li>\n<li>den stellvertretenden Pr\u00e4sidenten<\/li>\n<li>den S\u00e4ckelmeister<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder:<\/p>\n<ul>\n<li>alle zwei Jahre den Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>j\u00e4hrlich abwechselnd einen der beiden Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr zwei Jahre<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Beisitzer<\/u><\/p>\n<ol>\n<li>Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Beisitzer k\u00f6nnen m\u00fcndlich oder schriftlich durch ein oder mehrere Mitglieder dem Wahlleiter innerhalb einer Mitgliederversammlung unterbreitet werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Amtsdauer der Beisitzer ist auf unbestimmte Zeit vergeben bzw. bis zum freiwilligen R\u00fccktritt oder Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<li>Ein Antrag \u00fcber die Abwahl eines Beisitzers muss dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand schriftlich durch ein oder mehrere Mitglieder der Vorstandschaft unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor einer Sitzung der Vorstandschaft unterbreitet werden. Der Antrag muss allen Mitgliedern der Vorstandschaft innerhalb einer Frist von 2 Tagen vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand schriftlich bekannt gegeben werden. Der Beisitzer kann dann durch die 2\/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Vorstandschaft innerhalb dieser Sitzung von seinem Amt abberufen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Gruppenvertreter<\/u><\/p>\n<ol>\n<li>Die Gruppenvertreter werden aus den Reihen der einzelnen Gruppen bestimmt. Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Gruppenmitglieder. Die Organisation der Gruppen erfolgt durch eine Gruppenordnung und ist in der jeweiligen Fassung g\u00fcltig. Die Gruppenordnungen sind von der Vorstandschaft des Gesamtvereins mit 3\/4-Mehrheit zu beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Ein Antrag \u00fcber die Abwahl eines Gruppenvertreters muss dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand schriftlich durch ein oder mehrere Mitglieder der Vorstandschaft unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor einer Sitzung der Vorstandschaft unterbreitet werden. Der Antrag muss allen Mitgliedern der Vorstandschaft innerhalb einer Frist von 2 Tagen vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand schriftlich bekannt gegeben werden. Der Beisitzer (Gruppenvertreter) kann dann durch die 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Vorstandschaft innerhalb dieser Sitzung von seinem Amt abberufen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a name=\"_Toc383203791\"><\/a><strong> 14 Gruppen des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><a name=\"_Toc383203792\"><\/a> Gruppen des Vereins sind:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die Birnauer Rebm\u00e4nnle<\/li>\n<li>die Laubengiggeler<\/li>\n<li>die Streibehexen<\/li>\n<li>die Zimmermannsgilde<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn dem Pr\u00e4sidenten ein entsprechend begr\u00fcndeter Antrag von der Vorstandschaft zugeleitet wird bzw. wenn die gesamte Mitgliederzahl unter 10 Mitglieder gesunken ist.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung gilt als beschlossen, wenn 3\/4 der anwesenden Mitglieder zustimmen.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Uhldingen-M\u00fchlhofen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 16 Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Die Satzung kann nur mit 3\/4 Mehrheit durch die Hauptversammlung der anwesenden Mitglieder ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gezeichnet: Uhldingen-M\u00fchlhofen, den 23.05.2025<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der Narrengesellschaft Oberuhldingen e.V. 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